Gesellschaftsangelegenheiten / Unternehmensangelegenheiten / Registerangelegenheiten
Bei vielen Unternehmensformen ist eine Eintragung in einem öffentlichen Register (wie Handelsregister) zwingend. Das Handelsregister ist eine wichtige Einrichtung, um dem Rechtsverkehr Sicherheit zu bieten. So können etwa Vertragspartner über einen Blick in das Handelsregister erfahren, wer für eine Firma überhaupt vertretungsberechtigt ist, um Verträge zu unterschreiben.
Für die überwiegende Anzahl der erforderlichen Anmeldungen zu den Registern oder Änderung von Registereintragungen ist die Einschaltung eines Notars notwendig. Hierfür stehen wir gern zur Verfügung.
Typische Beispiele sind:
- Gründung
- Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
- Änderung der Firma,
- Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
- Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG
- Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.
- Änderungen in der Gesellschafterliste von GmbHs
- Anteilsveräußerungen
- Umstrukturierungen, bspw. nach dem Umwandlungsgesetz
- Unternehmensnachfolge (vorweggenommene Erbfolge, Testament) - ein notarielles Testament hat hier meist den Vorteil, dass damit später ein Erbschein gespart werden kann (weitere Informationen hierzu hier).
